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   BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02   

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https://dejure.org/2002,3608
BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02 (https://dejure.org/2002,3608)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2002 - 3 StR 113/02 (https://dejure.org/2002,3608)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 3 StR 113/02 (https://dejure.org/2002,3608)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB
    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten (Straftaten unterschiedlichen Charakters; Indizwert; Symptomtaten); Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Verstoß gegen das BtMG - Nicht geringe Menge - Unerlaubte Einfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben - Diebstahl - Verstoß gegen das WaffenG - Tateinheit - Entzug der Fahrerlaubnis - Teilfreispruch - Sicherungsverwahrung - Hohe Rückfallgefahr - Symptomtaten - Hohe ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § ... 66; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 4; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Voraussetzungen eines Hanges zur Begehung erheblicher Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 537
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89

    Die Gefährlichkeit des Täters begründender Hang zu erheblichen Straftaten trotz

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02
    Damit hat das Landgericht verkannt, daß ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht nur bei dem Täter zu bejahen ist, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, sondern auch bei demjenigen, der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung - gleich welcher Genese - immer wieder straffällig wird, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet (st. Rspr.; s. nur BGH NStZ 2000, 587 Nr. 6; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 4 und 8).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02
    Damit hat das Landgericht verkannt, daß ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht nur bei dem Täter zu bejahen ist, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, sondern auch bei demjenigen, der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung - gleich welcher Genese - immer wieder straffällig wird, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet (st. Rspr.; s. nur BGH NStZ 2000, 587 Nr. 6; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 4 und 8).
  • BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71

    Zweimalige Verurteilung des Täter wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02
    a) Das Landgericht vermag sich nicht davon zu überzeugen, daß es sich bei der vom Angeklagten im Jahre 1986 begangenen Betäubungsmittelstraftat (Freiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten durch Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 28. April 1987), der Raubtat von April 1989 (Freiheitsstrafe von sieben Jahren durch Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 3. September 1990) sowie den beiden nunmehr abgeurteilten Verbrechen nach dem BtMG um Taten handelt, die für einen Hang des Angeklagten zur Begehung von Straftaten exemplarisch sind (vgl. hierzu BGHSt 21, 263 ff.; 24, 153, 156; 24, 243, 244; BGH NStZ 1984, 309).
  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94

    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß unter Beachtung des § 66 Abs. 4 Satz 4 StGB die formellen Voraussetzungen für die Anordnung dieser Maßregel nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bzw. Abs. 2 StGB vorliegen (s. auch BGHSt 41, 97).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02
    a) Das Landgericht vermag sich nicht davon zu überzeugen, daß es sich bei der vom Angeklagten im Jahre 1986 begangenen Betäubungsmittelstraftat (Freiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten durch Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 28. April 1987), der Raubtat von April 1989 (Freiheitsstrafe von sieben Jahren durch Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 3. September 1990) sowie den beiden nunmehr abgeurteilten Verbrechen nach dem BtMG um Taten handelt, die für einen Hang des Angeklagten zur Begehung von Straftaten exemplarisch sind (vgl. hierzu BGHSt 21, 263 ff.; 24, 153, 156; 24, 243, 244; BGH NStZ 1984, 309).
  • BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02
    a) Das Landgericht vermag sich nicht davon zu überzeugen, daß es sich bei der vom Angeklagten im Jahre 1986 begangenen Betäubungsmittelstraftat (Freiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten durch Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 28. April 1987), der Raubtat von April 1989 (Freiheitsstrafe von sieben Jahren durch Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 3. September 1990) sowie den beiden nunmehr abgeurteilten Verbrechen nach dem BtMG um Taten handelt, die für einen Hang des Angeklagten zur Begehung von Straftaten exemplarisch sind (vgl. hierzu BGHSt 21, 263 ff.; 24, 153, 156; 24, 243, 244; BGH NStZ 1984, 309).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02
    Der Senat kann nach den Besonderheiten des vorliegenden Falles ausschließen, daß das Landgericht bei Anordnung der Sicherungsverwahrung auf niedrigere Einzelstrafen für die abgeurteilten Taten erkannt hätte (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02
    Damit hat das Landgericht verkannt, daß ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht nur bei dem Täter zu bejahen ist, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, sondern auch bei demjenigen, der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung - gleich welcher Genese - immer wieder straffällig wird, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet (st. Rspr.; s. nur BGH NStZ 2000, 587 Nr. 6; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 4 und 8).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller

    Auszug aus BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02
    Handelt es ich bei den Straftaten, die die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts scheiden Betäubungsmittelstraftaten als "erhebliche" Prognosetaten nicht von vornherein aus (vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2021 - 5 StR 161/21 Rn. 11 ff., 18 f.; vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015; vom 6. Juni 2002 - 3 StR 113/02, NStZ 2002, 537; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336).

    Im Falle des drohenden Einsatzes von Waffen im Rahmen des Handeltreibens eines wegen Gewaltdelikten vorbestraften Angeklagten kommt deshalb auch die Annahme erheblicher Straftaten im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB ohne weiteres in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2021 - 5 StR 161/21 Rn. 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 3 StR 113/02, NStZ 2002, 537).

  • BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08

    Sicherungsverwahrung (Gesamtwürdigung bei verschiedenen Symptomtaten)

    Handelt es sich bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538).

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 19).
  • BGH, 28.10.2002 - 3 StR 254/02

    Sicherungsverwahrung (Hang; Indizwert von Symptomtaten gegen verschiedene

    Da die diesem Urteil zugrunde liegende Tat nicht näher dargestellt wird und sich das Landgericht nicht damit auseinandersetzt, woraus sich ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang ergibt (vgl. Senat NStZ 2002, 537, 538), kann der Senat nicht nachprüfen, ob die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtsfehlerfrei angenommen sind.
  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 206/09

    Sicherungsverwahrung (Hang bei verschiedene Rechtsgüter betreffenden Vortaten;

    Jedoch ist in diesem Fall ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (Senat , Urteil vom 6. Juni 2002 - 3 StR 113/02 - in NStZ 2002, 537 f.).
  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Als Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine auf charakterlicher Anlage beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zu Rechtsbrüchen zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2002, Az. 3 StR 113/02; Urteil vom 11.09.2002, Az. 2 StR 193/02; Urteil vom 28.11.2002, Az. 5 StR 330/02; Urteil vom 27.10.2004, Az. 5 StR 130/04; Beschluss vom 29.07.2008, Az. 1 StR 248/08).
  • BGH, 28.10.2002 - 3 StR 254/02
    Da die diesem Urteil zugrunde liegende Tat nicht näher dargestellt wird und sich das Landgericht nicht damit auseinandersetzt, woraus sich ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang ergibt (vgl. Senat NStZ 2002, 537, 538), kann der Senat nicht nachprüfen, ob die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtsfehlerfrei angenommen sind.
  • LG Bochum, 10.09.2019 - VI StVK 10/18
    Im Übrigen wird er vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als eine "auf charakterliche Anlage beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zu Rechtsbrüchen" definiert (vgl. BGH NStZ 00, 578; 02, 537; 03, 201; 310; 05, 265; ebenso LK-Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl., § 66 Rdnr. 118 ff.).
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